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Sunrise-Periode ( 25.7.01 bis 27.8.01):
Unter Angabe und Vorlage eines eingetragenen Markennamen bei einem Marken- oder Patentamt kann man
an der Sunrise-Periode teilnehmen, wenn
Die Markenanmeldung vor dem 2.10.00 eingetragen wurde.
Wenn die Markenanmeldung rechtlich gültig ist.
Wenn der Anmelder eine juristische Person ist.
Eine erfolgte Registrierung über die Sunrise-Periode ist aber nicht endgültig, diese kann bis Ende des Jahres
von jedermann beinsprucht werden (Challenge Periode) , wenn eine der folgenden Tatsachen zutrifft:
Der Registrant (Inhaber) hat gar keine eingetragenes Markenzeichen
Die Markenanmeldung ist nach dem 1.10.2000 erfolgt
Der Domainname ist nicht mit der Markenanmeldung ident
Die Markenanmeldung ist nicht rechtskräftig
Die Teilnahme bei der Challenge Periode ist für jedermann (auch von Dritten) zulässig,
wenn dieser einen dieser 4 Punkte nachweisen kann:
Als Inhaber eines eingetragenen Markenzeichen(vor dem 1.10.2000) kann man die Übertragung eines
unberechtigten Domainnamen fordern.
Als Dritter kann man die Löschung eines unberechtigt registrierten Domainnamen fordern:
Dies gilt vor allem für Domainnamen, welche als Markennamen nicht zulässig sind, z.B: beschreibende
Namen.
KOSTEN UND ERFOLGSAUSICHTEN DER SUNRISE-CHALLENGE
Unterschiede : Sunrise - Vorregistrierung
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